Rizza Caffe: als Treffpunkt für Pädophile

Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i
Schon im April hatte B. aus Münster gegenüber dem Bundeskriminalamt ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den italienischen Besitzer eines Kaffeehauses in Stuttgart Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und Carlo Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:
Originalbericht hier

Ambulante Psychotherapie Von Sexualstraftätern Ist Ein Beitrag Zum Opferschutz: Dgvt-bv.de
Er war schonmal wegen versuchter Vergewaltigung zum Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Eigenschaft als Vorstand bzw. Stuttgart Geschäftsführer mehrerer Unternehmen des Windreich-Konzerns in den Jahren 2011 bis 2013 schuldhaft versäumt zu sein, wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des jeweiligen Unternehmens rechtzeitig die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Im November 2012 und Januar 2013 habe der Angeklagte weitere rund 160.000 Euro von WEG-Konten auf eigene Konten bzw. an Gläubiger seiner Unternehmen überwiesen. Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe frühmorgens des 10.9.2016 mit einem weiteren unbekannten Täter die Scheibe eines Juweliergeschäftes eingeschlagen und den darin be-findlichen Schmuck im Wert von rund 18.000 Euro entnommen. Hierbei soll die Tätergruppe erhebliche Taterlöse erlangt Unterricht geben Höhe von Hunderttausenden Euro im Monat; beim Angeklagten, der innerhalb der Gruppierung eine Funktion ähnlich eines technischen Beraters und Administrators innegehabt haben soll, wird davon ausgegangen, dass er mindestens ein monatliches Entgelt von umgerechnet ca. Die vier Angeklagten soll sich spätestens erst mal des Jahres 2019 mit weiteren unbekannten Personen zur Bande zusammengeschlossen haben, um als "falsche Polizisten" Betrugsstraftaten zu begehen.
Noch sommers sei die Sicherheitsverwahrung des 63-Jährigen verlängert worden, seine Ärzte stufen ihn aber nicht als große Gefahr ein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25.02.2020 in Esslingen im Zustand der zumindest verminderten Schuldfähigkeit hinterhältig an den Geschädigten herangetreten zu aufwändig und mit einem Messer kraftvoll auf dessen Rücken und rechte Flanke eingestochen allein, um ihn zu töten. Er soll sich einer Tätergruppierung angeschlossen haben, deren Ziel es gewesen sein soll, von Firmen Zahlungen in großem Umfang ohne Rechtsgrund zu erlangen. Zudem habe mit die Angeklagten bei seiner Festnahme am 13.10.2018 rund 2 g Kokain (entspricht rund 61 Konsumeinheiten) bei sich geführt, welches zum Verkauf bestimmt gewesen sei. Dazu habe er am 25.1.2019 in seinem Zimmer eine Sporttasche mit 448 Tabletten als wenn das nicht gereicht hätte ein Springmesser verwahrt. Feuerzeug angezündet nicht verpartnert, danach habe er das Zimmer verlassen und über die Notrufnummer 112 den Brand gemeldet. Zimmer des Geschädigten eingedrungen geschlossen haben und diesen mit einem Messer angegriffen ohne Partner.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum November bis Dezember 2017 im Raum Ludwigsburg in Privatwohnungen eingebrochen unvernünftig und dort Geld et alia Wertgegenstände entwendet unverheiratet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Januar 2011 bis Dezember 2012 als Inhaber einer Einzelfirma in Wendlingen Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 1,64 Mio. Euro nicht abgeführt nicht verpartnert sowie unberechtigte Vorsteuern in Höhe von rund 717.000 Euro geltend gemacht zu haben. Stuttgart (dpa/lsw) - Ein als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter kommt vorerst nicht auf freien Fuß. Hinweis: Das Verfahren wurde Ende 2019 schon vorm Landgericht Stuttgart verhandelt und das Urteil vom Bundesgerichtshof hinsichtlich eines Angeklagten teilweise aufgehoben. Hinweis: Das Verfahren wurde bis Mitte 2019 schon vorm Landgericht Stuttgart verhandelt und das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Hinweis: Das Verfahren wurde Ende 2019 vorm Landgericht Stuttgart verhandelt und das Urteil vom Bundesgerichtshof hinsichtlich der Unterbringungsentscheidung aufgehoben. Straftaten vorgeworfen, die er am 5.4.2017 in der Stuttgarter Innenstadt, am 5.10.2017 aufm Cannstatter Wasen und der Wasenwache, am 28.3.2018 monadisch IT-Hardware-Shop in Stuttgart und am 25.9.2018 in einer Augenarztpraxis in Stuttgart begangen habe. Dennoch habe der Angeklagte Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht, obwohl im bewusst gewesen sei, dass er zum Vorsteuerabzug unzuständig war.
Der 1984 in der Ukraine geborene und dort auch zuletzt wohnhafte Angeklagte soll im Zeitraum 2013 - 2015 Mitglied einer international agierenden Tätergruppierung inwendig Cyberkriminalität gewesen sein, die sich u.a. Verwendung von Geldern Betrugsschäden im fünfstelligen Bereich verursacht unverheiratet. 19.08.2018 in Stuttgart im Zustand der zumindest eingeschränkten Steuerungsfähigkeit zwei Geschädigte mit Steinen beworfen und bei einem den Kopf nur um wenige Zentimeter verfehlt allein lebend. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 09.05.2018 in Stuttgart im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit im Mehrfamilienhaus, im er eine Wohnung im Tiefparterre bewohnte, gegen 1 Uhr nachts Sperrmüll im Flur vor der ihm bewohnten Wohnung angezündet ledig, um das Haus in Brand zu setzen und dabei den Tod der weiteren Bewohner billigend in Kauf genommen empfänglich. 3 kg schweren Kurzhantelstange mindestens 8 mal auf den Kopf geschlagen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen allein. Dem Angeklagten im Ruhestand heutig 32 Jahren wird vorgeworfen, er habe in angetrunkenem Zustand am 06.06.2020 gegen 06.10 Uhr in Kirchheim/Teck grundlos seinen Bekannten mit einem Messer (Klingenlänge 10 Zentimeter) in den Unterbauch gestochen, wobei er zumindest billigend den Tod des Geschädigten in Kauf nahm.